VOF-Verfahren
- VOF-Verfahren
- Objektplanung (Architektur- und Landschaftsplanung),
- Fachplanungen (Tragwerksplanung, Prüfstatik, Haustechnik, Lichtplanung, Bauphysik, Schallschutz/Bauakustik, Raumakustik, Brandschutz, Baugrund/Bodenmechanik, Baufeldfreimachung),
- Verkehrsplanung,
- Freiraumplanung,
- Generalplanung,
- Projektsteuerung
- Freihändige Vergabe
Seit 1997 sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, Dienstleistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht werden, nach den Regularien der VOF zu vergeben, sofern sie einen festgelegten Schwellenwert übersteigen.
Architektur + Stadtplanung betreut die Vergabe von Leistungen der öffentlichen Hand wie auch privater Bauherren, die als Verhandlungsverfahren organisiert sind und übernimmt von der Programmierung, der Erstellung des Bekanntmachungstextes und seiner Veröffentlichung bis zum Zuschlagsverfahren, d.h. der Auswahl des geeigneten Planungsdienstleisters, alle erforderlichen Schritte für die Vergabe der Leistungen.
Eine konsequente Anwendung und Umsetzung der aktuellen Vergaberegelungen und die kontinuierliche Auswertung der Rechtsprechung unterstützen eine reibungslose, termin- und kostengerechte Abwicklung von Vergabeverfahren.
Fiebig Schönwälder Zimmer, Architektur + Stadtplanung unterstützt durch eine konsequente Anwendung der Vergaberegelungen und die kontinuierliche Auswertung der Rechtsprechung eine reibungslose, termin- und kostengerechte Abwicklung von Vergabeverfahren der öffentlichen Hand.
Durch eigens für VOF-Verfahren konzipierte Bewertungsmatrizen sowie Bewerbungsformulare, die flexibel an spezifische Anforderungsprofile angepasst werden können, verfügt Architektur + Stadtplanung über ein Instrumentarium für die effiziente Vorbereitung/Durchführung von Vergabeverfahren und Auswertung von Bewerbungen und Angebote.
VOF-Verfahren
Das Leistungsangebot von Architektur + Stadtplanung umfasst:
- Vorbereitung
- Beratung des Auftraggebers zu den Themen Verfahrens-, Termin-, Kosten und Qualitätssteuerung
- Beratung zum Leistungsbild für die erforderliche Planung
- Konzeption des Anforderungsprofils (Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie fachliche Eignung) und der ggf. aufzustellenden Mindestanforderungen
- Erstellung der Bewertungs-/Wichtungsmatrix zur Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (Auswahlkriterien)
- Aufstellung des Wertungs-/Wichtungsschemas für die Bewertung der Bieter im Zuschlagsverfahren (Auftragskriterien)
- Erstellung der Vergabebekanntmachung gemäß Muster der EU
- Erstellen eines Bewerbungsbogens zur Eintragung aller erforderlichen Angaben
- Erstellung der Ablehnungsschreiben
- Stufe 1 Auswahlverfahren
- Rückfragenmanagement
- Auswertung der Bewerbungen und Dokumentation der Eignungsprüfung mit Vorschlag der zur Verhandlung einzuladenden Bewerber (Bieter)
- Benachrichtigung der nicht berücksichtigten Bewerber gem. §10 (5) VOF
- Stufe 2 Zuschlagsverfahren
- Erstellung der Vorgaben (Formblatt) für Honorarangebote, Zusammenstellung der Angebotsunterlagen und Einladungen der ausgewählten Bieter
- Rückfragenmanagement
- Auswertung der Angebote
- Verhandlungsgespräche (Planung, Organisation, Durchführung / (Co-) Moderation)
- Auswertung gemäß Wertungs-/Wichtungsschema
- Dokumentation der Verhandlungsergebnisse
- Erstellung der Informationen nach §101a GWB für die nicht berücksichtigten Bieter
- Abschluss
- Erstellung des Abschlussberichtes (Dokumentation gem. §12 VOF) / Erstellung des Vergabevermerks unter Verwendung von Vordrucken des AG
- Erstellung der Vergabebekanntmachung über das Ergebnis gemäß Muster der EU
Alle Verfahrensschritte erfolgen in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Die Inhalte werden in einem kontinuierlichen Diskussionsprozess präzisiert bzw. abgestimmt.
Unterhalb des EU-Schwellenwertes erfolgt in der Regel eine Freihändige Vergabe, d.h. ohne förmliches Verfahren unter Einholung von Vergleichsangeboten. Freihändige Vergaben sind unter Beachtung des Wettbewerbs und der Chancengleichheit zu vergeben, folglich sind mehrere Angebote einzuholen.
Freihändige Vergabe
- Auswahl der Bieter: Aufträge sind nur an solche Freiberufler zu vergeben, deren Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit feststeht, die über ausreichende Erfahrung verfügen und die Gewähr für eine wirtschaftliche Planung und Ausführung bieten; die Aufträge sollen möglichst gestreut werden; es soll möglichst keine Beschränkung auf vor Ort ansässige Bewerber erfolgen.
- Erstellung der Unterlagen für die Bieter – detaillierte Leistungsbeschreibung / Zuschlagskriterien / Einladung zu den Vergabegesprächen
- Rückfragenmanagement und Annahme der Angebote
- Prüfung und Wertung der Angebote
- Durchführung der Vergabegespräche; Auswahlentscheidung
- Information der nicht zur Beauftragung vorgesehenen Bieter
- Beauftragung (Vertragsschluss)
- Fortlaufende Dokumentation (Vergabevermerk)
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